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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen an Kunden der Bauwatch Projekt Service GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bauwatch Projekt Service GmbH (im folgenden „BauWatch“) und deren Kunden in Bezug auf die Bereitstellung von Systemen zum Baustellenschutz mittels Videoüberwachung (Kameratürme mitsamt Zubehör nebst Software zur Bildaufnahme und zur drahtlosen Übermittlung von Bildaufzeichnungen – nachfolgend als „Bauwatch-Systeme“ bezeichnet) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Auswertung von Alarmmeldungen in einer Alarmempfangsstelle und ggf. Weitergabe an den Kunden, die Polizei oder einen Wachdienst).
1.2 Die Vertragsleistungen von BauWatch erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden von BauWatch nicht anerkannt, auch wenn BauWatch nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BauWatch und dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Soweit von BauWatch nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, erfolgen sämtliche Angebote von BauWatch über Vertragsleistungen freibleibend. Mündliche Nebenabreden binden BauWatch nicht.
2.2 Verträge über Vertragsleistungen zwischen dem Kunden und BauWatch kommen durch Bestellung des Kunden auf der Grundlage von Angeboten von BauWatch oder durch Auftragsbestätigung oder Auftragsausführung seitens BauWatch nach Erhalt einer Bestellung des Kunden zustande.

 

3. Allgemeine Abwicklungsbestimmungen

3.1 Zur Durchführung der Vertragsleistungen hat der Kunde auf Verlangen von BauWatch jeweils einen oder mehrere Ansprechpartner zu benennen. Die Ansprechpartner sind vom Kunden zu bevollmächtigen, Erklärungen betreffend technische und organisatorische Vertragsabwicklung abzugeben und entgegen zu nehmen.
3.2 BauWatch führt die Vertragsleistungen selbst oder durch Einschaltung von Dritten als Subunternehmern aus. Soweit BauWatch Dritte als Subunternehmer einschaltet, haftet BauWatch für deren Tätigkeit nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen im selben Umfang wie für eigenes Verhalten.

 

4. Termine, Fristen, Verzug und Unmöglichkeit

4.1 Bei den mit dem Kunden vereinbarten Fristen und Terminen handelt es sich um Regelfristen und –termine ohne Fixschuldcharakter.
4.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen für Vertragsleistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
4.3 Außer im Fall der Vereinbarung von Fixterminen oder bei unberechtigter Leistungsverweigerung gerät BauWatch nur dann in Leistungsverzug, wenn der Kunde BauWatch gegenüber die Fristversäumnis angemahnt und eine angemessene Frist zur Erbringung der Vertragsleistung gesetzt hat.

 

5. Bereitstellung und Installation der Bauwatch-Systeme

5.1 Die BauWatch-Systeme werden dem Kunden für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Miete überlassen. Die Übergabe erfolgt nach Maßgabe der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung entweder
(a) durch Anlieferung der Bauwatch-Systeme zur anschließenden Installation durch BauWatch an dem vereinbarten Baustellenstandort des Kunden
oder
(b) durch Versand an den vereinbarten Ablieferungsort zur anschließenden Installation durch den Kunden selbst. Soweit Ort und Zeitpunkt der Installation und Anlieferung im Vertrag nicht spezifiziert sind, werden diese von BauWatch mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen mitgeteilt.
5.2 Der Kunde hat in eigener Verantwortung die baulichen, technischen, organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Aufstellung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Bauwatch-Systeme erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere:
(a) Die Beschaffung aller zum Aufstellen und zum Einsatz der BauWatch-Systeme erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Betriebsräten, Mitarbeitern und sonstigen Dritten;
(b) Die Auswahl eines geeigneten Standortes auf dem Baustellenstandort mit ausreichender Standfestigkeit und ausreichender Perspektive, die eine effektive Baustellenüberwachung ermöglicht;
(c) Soweit ein BauWatch-System zum Einsatz kommt, das mit externer Stromversorgung arbeitet – die Bereitstellung eines entsprechenden Stromanschlusses zur Stromversorgung des Bauwatch-Systems.
5.3 Ist vereinbart, dass die Bauwatch-Systeme von BauWatch installiert werden, so gilt Folgendes:
(a) Die vermieteten Bauwatch-Systeme werden von BauWatch auf deren Risiko angeliefert und installiert.
(b) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass zum Zeitpunkt der Installation das vom Kunden für den Betrieb vorgesehene Betriebspersonal für eine Einweisung anwesend ist.
(c) Soweit dies von BauWatch verlangt wird, hat der Kunde über die erfolgreiche Inbetriebnahme ein Inbetriebnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
5.4 Ist vereinbart, dass die BauWatch-Systeme von dem Kunden selbst am Baustellenstandort installiert werden, so gilt Folgendes:
(a) Die BauWatch-Systeme werden auf Kosten und Risiko des Kunden an den vereinbarten Ablieferungsort versandt.
(b) Der Kunde hat die BauWatch-Systeme nach der Übergabe am Ablieferungsort unverzüglich auf das Vorliegen äußerlich erkennbarer Schäden, insbesondere Transportschäden, zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich BauWatch zu melden.
(c) Der Kunde hat die BauWatch-Systeme nach erfolgter Übergabe an dem Ablieferungsort unverzüglich an dem vereinbarten Baustellenstandort zu installieren. Über den Abschluss der Installation ist BauWatch schriftlich zu unterrichten. Eine Inbetriebnahme darf nur mit Zustimmung von BauWatch und nach Einweisung des vom Kunden benannten Betriebspersonals erfolgen.
5.5 Verzögert sich die Inbetriebnahme durch nicht von BauWatch zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von BauWatch und das von BauWatch für die Inbetriebnahme eingesetzte Personal zu tragen.

 

6. Nutzungsbedingungen für BauWatch-Systeme

6.1 BauWatch ist berechtigt, im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren die vermieteten BauWatch-Systeme während der Mietzeit gegen andere BauWatch-Systeme in gleicher Größe und mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen auszutauschen.
6.2 BauWatch ist berechtigt, an den vermieteten Bauwatch-Systemen Werbung für eigene Zwecke anzubringen bzw. anbringen zu lassen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Bauwatch-Systeme
(a) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BauWatch nicht von dem vereinbarten Baustellenstandort zu entfernen;
(b) unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften ordnungsgemäß zu behandeln;
(c) nur durch in die Bedienung eingewiesene und zuverlässige Mitarbeiter zu bedienen;
(d) ausreichend gegen Verschmutzungen zu schützen, insbesondere bei Maler-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten mit Säuren am Baustellenstandort.
6.4 Der Kunde darf die gemieteten Bauwatch-Systeme ohne Erlaubnis von BauWatch weder weitervermieten noch an Dritte weitergeben.
6.5 Soweit an den gemieteten Bauwatch-Systemen während der Vertragslaufzeit Mängel auftreten oder die Systeme – gleich aus welchem Grunde – beschädigt werden oder verloren gehen, hat der Kunde BauWatch darüber unverzüglich zu informieren.

 

7. Betriebsleistungen der Meldestelle

7.1 Zur Entgegennahme und Bewertung von Alarmmeldungen, die von den gemieteten BauWatch-Systemen automatisiert drahtlos vom Baustellenstandort in die Meldezentrale übertragen werden, unterhält BauWatch während der Vertragslaufzeit eine oder mehrere Meldestellen innerhalb der EU, die während der Vertragslaufzeit durchgängig (je 24 Stunden an 7 Tagen der Woche) mit geschultem Personal besetzt sind.
7.2 Die Betriebsleistungen der Meldestellen von BauWatch erstrecken sich ausschließlich auf Alarmmeldungen, die den Verdacht von strafbarem Verhalten von Personen (insbesondere Diebstahl und / oder Sachbeschädigung) zu Lasten der mit dem Kunden vereinbarten Schutzobjekte im Detektionsbereich der BauWatch-Systeme betreffen. Für andere Objekte – auch wenn sich diese im Detektionsbereich der Bauwatch-Systeme befinden sollten – wird eine Überwachungstätigkeit von BauWatch nicht geschuldet. BauWatch sorgt dafür, dass die Meldestellen eingehende Alarmmeldungen überprüfen und bei Feststellung erkennbarer Verdachtsmomente eine entsprechende Alarmmeldung an die mit dem Kunden vereinbarten Kontaktpersonen – Polizei oder privater Wachdienst – weitergeben. Die Kontaktpersonen werden von dem Kunden in einem bei der Installation des betreffenden BauWatch-Systems zu übergebenden Alarmprotokoll schriftlich festgelegt.
7.3 Die Verpflichtungen von BauWatch im Rahmen dieser Ziffer 7 sind erfüllt, wenn BauWatch nach Feststellung erkennbarer Verdachtsmomente gemäß Ziffer 7.2 die benannte Kontaktperson telefonisch erreicht hat oder zwei Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme fehlgeschlagen sind. Eine Gewähr für den Einsatz der Kontaktpersonen am Baustellenstandort wird von BauWatch nicht übernommen.

 

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Für die gemieteten BauWatch-Systeme hat der Kunde die im Kundenvertrag vereinbarte Wochenmiete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu zahlen.
8.2 Soweit im Kundenvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Zahlungen des Kunden ohne jeden Abzug binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist BauWatch berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass BauWatch ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; die Pauschale ermäßigt sich dann bzw. entfällt entsprechend. Davon unberührt bleibt das Recht von BauWatch, einen über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Ist im Vertrag eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vereinbart, so kann der Vertrag während der festen Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
9.2 Soweit keine feste Laufzeit vereinbart oder eine vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für BauWatch insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) ohne Zustimmung von BauWatch Änderungen an den gemieteten Bauwatch-Systemen vornimmt;
(b) mit der Zahlung eines fälligen Betrages um mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
(c) wiederholt oder fortgesetzt gegen die Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 6 verstößt;
(d) gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt.

 

10. Pflichten bei Vertragsbeendigung

10.1 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die gemieteten BauWatch-Systeme unverzüglich an BauWatch zurückzugeben.
10.2 Wird die Rückgabe der gemieteten BauWatch-Systeme aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grunde verzögert, so ist BauWatch unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, von dem Kunden für den Zeitraum der Verzögerung bis zur Rückgabe an BauWatch eine pauschalierte Nutzungsentschädigung entsprechend den für die Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütungssätzen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass BauWatch durch die verzögerte Rückgabe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; die Nutzungsentschädigung entfällt oder ermäßigt sich dann entsprechend.

 

11. Produkteigentum, Zugangsrecht

11.1 Die dem Kunden bereitgestellten Bauwatch-Systeme sind und bleiben Eigentum von BauWatch.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, BauWatch unverzüglich über jegliche Maßnahmen oder Ereignisse zu informieren, die das Eigentum von BauWatch an den BauWatch-Systemen beeinträchtigen, insbesondere über Diebstahl, Beschädigung sowie die Geltendmachung von Eigentums- oder Pfandrechten durch Dritte.
11.3 BauWatch darf die BauWatch-Systeme während der üblichen Betriebszeiten des Kunden besichtigen und untersuchen bzw. durch einen Beauftragten untersuchen lassen. Der Kunde hat BauWatch den hierzu erforderlichen Zugang zum Baustellenstandort zu verschaffen.

 

12. Nutzungsrechte an Bildmaterial

12.1 Die Aufnahme von Bildern durch die gemieteten BauWatch-Systeme, deren Übertragung an die Meldestelle von BauWatch sowie deren Wiedergabe und Speicherung in der Meldestelle erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Risiko des Kunden. BauWatch verpflichtet sich, das Bildmaterial ausschließlich für den Zweck der Erbringung der Vertragsleistungen gemäß Ziffer 7 (Meldestelle) zu verwenden. Jegliche Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung des Kunden.
12.2 Der Kunde trägt die Verantwortlichkeit dafür, dass die Aufnahme, Übertragung, Widergabe und Speicherung des Bildmaterials über die gemieteten BauWatch-Systeme und die Meldestelle den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzrechts und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten (insbesondere des Rechtes am eigenen Bild) entspricht. Die Vertragsparteien werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch die Aufnahme, Übertragung, Wiedergabe und Speicherung des Bildmaterials über die gemieteten BauWatch-Systeme und die Meldestelle gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Außer in dem Fall eines Verstoßes gegen Ziff. 12.1 Satz 2 stellt der Kunde BauWatch von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit durch die im Rahmen der Leistungserbringung von BauWatch erstellten Aufnahmen, Übertragungen, Wiedergaben und/oder Speicherungen des Bildmaterials Rechte Dritter verletzt werden oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird und BauWatch insofern durch Dritte oder Behörden in Anspruch genommen wird. Die Freistellung bezieht sich auf sämtliche Ansprüche des Dritten sowie auf die hierbei entstehenden eigenen notwendige Auslagen der Rechtsverfolgung und/oder –verteidigung.

 

13. Leistungsqualität und Sachmängelansprüche

13.1 Für die gemieteten Bauwatch-Systeme übernimmt BauWatch die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Der Kunde hat etwaige nach der Übergabe auftretende Mängel der BauWatch-Systeme unverzüglich nach Feststellung des Mangels BauWatch zu melden.
13.3 Soweit die gemieteten Bauwatch-Systeme einen Sachmangel aufweisen, ist BauWatch berechtigt und verpflichtet, den Mangel nach Wahl von BauWatch durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung zu beheben. Das Recht des Kunden zur Minderung der Vergütung für die Dauer der mangelbedingten Beeinträchtigung des Gebrauchs bleibt unberührt.
13.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.
13.5 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann der Kunde in allen Fällen dieser Ziffer 13 nur nach Maßgabe der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 14 verlangen.

 

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden und Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. BauWatch haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsmöglichkeiten, Ansprüche Dritter und/oder jegliche sonstige mittelbare und Folgeschäden.
14.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14.1 gilt nicht
(a) im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von BauWatch oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
(b) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib oder Gesundheit einer Person;
(c) soweit BauWatch für Personenschäden oder Sachschäden an Privatvermögen gemäß zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet; und/oder
(d) soweit BauWatch ausnahmsweise eine Garantiehaftung für die Beschaffenheit von Vertragsleistungen übernommen haben sollte.
14.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14.1 gilt ferner nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BauWatch. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von BauWatch jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung von BauWatch gemäß Ziffer 14.2 bleibt unberührt.

 

15. Abtretung, Aufrechnung

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
15.2 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

16. Veröffentlichungen

16.1 Der Kunde gestattet BauWatch, in Marketing-Medien zur Bewerbung der Leistungen von BauWatch auf den Kunden als Referenzkunden hinzuweisen, insbesondere in Produktpräsentationen für Drittkunden.
16.2 Im Übrigen wird BauWatch die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden gegenüber Dritten offenbaren.

 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Für den Vertrag mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und BauWatch sind die Gerichte in Düsseldorf. Jede Vertragspartei ist daneben berechtigt, die andere Vertragspartei an deren Sitz in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes sind die vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarungen abschließend.

 

Here you can download the Terms & Conditions of BauWatch Projekt Service GmbH